Geführte Wanderung - "Großer Bellheimer" - Eröffnung der Wandersaison
Veranstaltungsort
Schützenhaus Bellheim
Veranstaltungs-Adresse
Termine
49.200591919288, 8.2831580830506
Freuen Sie sich auf ein besonderes Wandererlebnis in der Verbandsgemeinde Bellheim! Mit einem kleinen Festakt werden die neu markierten Wanderwege offiziell eröffnet.
Der abwechslungsreiche Rundwanderweg „Großer Bellheimer“ verbindet Natur und regionale Identität. Sein Zylinder-Signet erinnert an den „Lord“ – die traditionsreiche Werbefigur der Bellheimer Brauerei.
Die Wanderung startet am Schützenhaus in Bellheim und führt durch stille Wälder vorbei an der historischen Wüstung Friedrichsbühl zur idyllischen Zeiskamer Mühle. Der Rückweg schlängelt sich durch die naturnahen Sandwiesen und entlang des Waldfriedhofs. Unterwegs gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Landschaft zu genießen und kleine Naturwunder zu entdecken.
Tourleiter Gerhard Reddmann bereichert die Wanderung mit spannenden Anekdoten und interessanten Geschichten rund um die Region – perfekt für alle, die Naturgenuss und kulturelle Einblicke verbinden möchten.
Tauchen Sie ein in die abwechslungsreiche Landschaft der Südpfalz und genießen Sie eine Wanderung voller Ruhe, Weite und authentischer Erlebnisse!
- Beginn: 10.00 Uhr
- Treffpunkt: Schützenhaus in Bellheim am Ende des Stockwegs
- Dauer: 4 Stunden
- Veranstalter: Südpfalz-Tourismus VG Bellheim e.V., Tel.: 07272/7008-160, info@queicherleben.de, www.queicherleben.de
- Kooperationspartner: PWV
- Kosten: 10 € pro Person, erm. 8 € für Schüler u. Studenten (gegen Vorlage eines Ausweises), Kinder bis 14 Jahre frei.
Für Pfalzcard-Inhaber: kostenfrei!
Teilnahmegebühr zahlbar bar am Tag der Wanderung bei der Tourleitung. - Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung (Teilnehmerbeschränkung!) bei: Südpfalz Tourismus VG Bellheim e.V., Schubertstraße 18, 76756 Bellheim,Tel.: (07272)7008-160, Tourismus@vg-bellheim.de
Bitte beachten:
- Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr
- Bitte auf witterungsgerechte Kleidung achten
- Der Veranstalter behält sich die Möglichkeit zu einer kurzfristigen Absage aus wichtigem Grund vor